
Nordmazedonien: Rechtliche Verzögerungen machen Schutzgebiete anfällig für den Ausbau von Wasserkraft

Vor mehr als sechs Jahren wurde in Nordmazedonien ein Entwurf für ein Naturschutzgesetz vorgestellt, das den Ausbau von kleinen Wasserkraftwerken in Schutzgebieten verbieten und die Umweltvorschriften stärken sollte. Obwohl das Gesetz mit den EU-Vorgaben übereinstimmt und breite Unterstützung von Umweltgruppen erhält, liegt es aufgrund politischer Untätigkeit, schwacher institutioneller Koordination und begrenzter Kapazitäten im Ministerium für Umwelt und Raumplanung (MoEPP) nach wie vor auf Eis.
So hat die Regierung kürzlich eine abgelaufene Baugenehmigung für ein kleines Wasserkraftwerk im Shar-Planina-Nationalpark verlängert, und die Konzessionen für den Wasserkraftausbau im Mavrovo-Nationalpark sind trotz Bemühungen um die Wiederherstellung seines Schutzstatus nach wie vor ungelöst. Diese anhaltende Untätigkeit verstößt direkt gegen die Empfehlung 211 des Berner Übereinkommens, die die sofortige Verabschiedung des Naturschutzgesetzes fordert.

Rechtliche Schlupflöcher und schwache Durchsetzung verschärfen das Problem zusätzlich. Für bestehende Wasserkraftwerke sind die Betreiber gesetzlich verpflichtet, den Wasserverbrauch zu melden, aber weder das MoEPP noch die Inspektion haben die Kapazität, die Einhaltung einzufordern. Ein neues Wassergesetz, das vor vier Jahren mit Unterstützung von Umweltorganisationen wie Eko-svest ausgearbeitet wurde, liegt weiterhin auf Eis. Dieses Gesetz würde nationale Vorschriften mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Einklang bringen, ökologische Durchflussstandards festlegen und das Monitoring verbessern. Doch ohne politischen Willen bleibt es in der Schwebe.
Währenddessen setzt das Subventionssystem weiterhin Anreize für den Ausbau der Wasserkraft. Einspeisetarife für kleine Wasserkraftwerke fördern neue Projekte, während veraltete Umweltvorschriften Genehmigungen beschleunigen. Genehmigungen werden häufig über ein beschleunigtes „Umwelterläuterungsverfahren“ erteilt, das öffentliche Beteiligung ausschließt und ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) umgeht. Als Reaktion darauf hat der Blue Heart-Partner Eko-svest kürzlich eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit dieses Verfahrens anzufechten – ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Umweltgesetzgebung.
Im Jahr 2025 wird Eko-svest seine Bemühungen verstärken, um das Gesetz zum Natur- und Wasserschutz voranzubringen, umfassende Reformen der UVP zu fordern und ein Ende der schädlichen Subventionen für Wasserkraftprojekte zu erreichen. Diese rechtlichen Veränderungen sind von entscheidender Bedeutung, um die Flüsse und Schutzgebiete Nordmazedoniens vor weiterer Zerstörung zu bewahren.